Kostenpunkt Hörgeräte
Wieviel kosten Hörgeräte?
- Preisspannen von Hörgeräten
Die Kosten für Hörgeräte variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Technologiestufe, die Funktionen und die Anpassungsleistungen.
Einstiegsmodelle:
ab etwa 500 bis 1.000 Euro pro Hörgerät. Diese Modelle decken grundlegende Hörbedürfnisse ab und bieten oft einfache, digitale Technik ohne viele Zusatzfunktionen.
Mittelklasse:
ca. 1.000 bis 2.000 Euro pro Gerät. Mittelklasse-Hörgeräte bieten bereits fortgeschrittenere digitale Technologien und können sich an verschiedene Hörumgebungen anpassen, verfügen jedoch nur über begrenzte Zusatzfunktionen.
Premiumklasse:
ab ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Gerät. Diese Geräte bieten hochentwickelte Technologien wie automatisches Anpassungsvermögen, Bluetooth-Funktionen, Geräuschunterdrückung und sind besonders für komplexe Hörsituationen geeignet. - Zusammensetzung der Kosten
Die Gesamtkosten eines Hörgeräts setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Gerätekosten:
Preis für das eigentliche Hörgerät, der je nach Modell, Technologiestufe und Marke variiert.
Anpassung und Service:
Umfasst die Erstberatung, Anpassung an den Hörverlust und Nachjustierungen, die durch den Akustiker vorgenommen werden. Diese Serviceleistungen sind entscheidend für den Erfolg der Versorgung und werden häufig in die Gesamtkosten einkalkuliert.
Zubehör und Pflege:
Ladegeräte, Batterien oder Akkus, Reinigungssets und Schutzmaßnahmen wie Trockenboxen sind oft optional, aber empfehlenswert für die langfristige Nutzung.
Nachsorge und Wartung:
Regelmäßige Nachjustierungen und Überprüfungen sind meist im Preis enthalten, da sich das Gehör über die Jahre verändern kann und das Hörgerät entsprechend angepasst werden muss.
- Durchschnittliche Ausgaben der Deutschen
Im Durchschnitt geben Deutsche für ein Hörgerät (also pro Ohrseite) zwischen 1.000 und 1.500 Euro inklusive Zuzahlung aus, wenn sie ein höherwertiges Modell bevorzugen. Dieser Betrag variiert, abhängig davon, ob sie sich für ein Kassenmodell oder ein Premiumgerät entscheiden. - Müssen Hörgeräte teuer sein?
Grundsätzlich müssen Hörgeräte nicht teuer sein, um eine Grundversorgung sicherzustellen. Die Basisgeräte, die die Krankenkassen bezuschussen, erfüllen grundlegende Hörbedürfnisse. Hochwertigere Modelle lohnen sich jedoch für Menschen mit speziellen Anforderungen, die oft in verschiedenen Hörsituationen sind oder zusätzliche Funktionen wie Bluetooth und fortgeschrittene Geräuschunterdrückung benötigen.
Zusammengefasst bieten Hörgeräte in allen Preisklassen eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität. Die Wahl des richtigen Modells hängt also maßgeblich von individuellen Anforderungen, Komfortbedürfnissen und dem Budget ab.
Kostenübernahme
Wieviel zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in Deutschland einen Teil der Kosten für Hörgeräte, aber diese Zuzahlung deckt in der Regel nur die Basisversorgung ab.
- Festbetragsregelung Die Krankenkassen haben einen Festbetrag für Hörgeräte festgelegt, den sie maximal übernehmen. Dieser liegt je nach Krankenkasse und Art des Hörverlustes etwa bei 850 Euro pro Hörgerät (Stand: 2024). Bei beidseitiger Hörgeräteversorgung übernehmen die Krankenkassen etwa 1700 Euro. Der genaue Betrag kann je nach Kasse und Region leicht variieren.
- Zusatzkosten für Premium-Modelle Wenn du dich für ein höherwertiges Hörgerät entscheidest, das über die Basisversorgung hinausgeht (z.B. mit zusätzlichen Funktionen wie Bluetooth, besserer Geräuschunterdrückung oder höherer Diskretion), musst du die Mehrkosten selbst tragen. Diese Eigenanteile können je nach Modell und Funktionsumfang mehrere Hundert bis Tausend Euro betragen.
- Regelmäßige Versorgung In der Regel hast du alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät, es sei denn, es gibt eine medizinische Notwendigkeit für eine frühere Neuversorgung.
- Zuzahlung für Versicherte Neben dem Festbetrag fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät an, die vom Versicherten zu tragen ist.
Quellen:
- Sozialgesetzbuch (SGB V), § 33: "Hilfsmittel", regelt die Kostenerstattung durch Krankenkassen.
- GKV-Spitzenverband (2023): Informationen zu den Festbeträgen für Hörgeräte.
Kostenübernahme
Wieviel zahlt die private Krankenkasse?
Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch private Krankenversicherungen (PKV) hängt stark vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, da jede PKV unterschiedliche Tarife und Leistungspakete anbietet. Hier sind die wesentlichen Punkte, die zu beachten sind:
- Höhe der Kostenübernahme
In vielen Tarifen übernehmen private Krankenversicherungen die vollen Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte. Einige PKVs haben jedoch festgelegte Höchstbeträge oder eine prozentuale Beteiligung, die je nach Tarif und Leistungskatalog variiert. Manche PKVs zahlen z. B. eine bestimmte Pauschale, die oft zwischen 500 und 2.000 Euro pro Hörgerät liegt, abhängig vom Tarif. - Leistungsstaffelungen und Qualitätsstufen
Einige PKV-Verträge orientieren sich bei der Kostenübernahme an den verschiedenen Qualitätsstufen von Hörgeräten. Häufig wird der Basistarif abgedeckt, für Premium- oder Komfortgeräte jedoch nur ein Teil der Kosten. Die Differenz zu einem teureren Modell müsste in diesem Fall selbst getragen werden. - Zuzahlungsfrequenz
Die meisten PKVs gewähren nur alle fünf bis sechs Jahre eine Kostenerstattung für ein neues Hörgerät, da dies als übliche Nutzungsdauer betrachtet wird. Ausnahmen gelten, wenn medizinische Gründe wie eine deutliche Hörverschlechterung vorliegen. - Notwendiger Kostenvoranschlag
Bevor die Versicherung die Kosten übernimmt, muss in der Regel eine ärztliches Verordnung und ein Kostenvoranschlag des Hörgeräteakustikers vorgelegt werden. Es kann sinnvoll sein, diesen vorab bei der PKV einzureichen, um die genaue Höhe der Erstattung zu klären. - Zusätzliche Absicherung über Beihilfe oder Zusatzversicherungen
Beamte und Personen mit Beihilfeanspruch erhalten oft einen Zuschuss zur Hörgeräteversorgung von der Beihilfe, der durch die PKV ergänzt wird. Auch Zusatzversicherungen können in manchen Fällen speziell auf Hörgeräteversorgung ausgerichtete Leistungen anbieten.
Da die Konditionen je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich ausfallen, ist es ratsam, vorab mit der PKV Kontakt aufzunehmen, um die genauen Konditionen und Deckungssummen zu erfragen.
Kostenübernahme
Wieviel zahlt die Berufsgenossenschaft?
- Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Berufsbedingter Hörverlust:
Die BG beteiligt sich an der Versorgung mit Hörgeräten, wenn der Hörverlust nachweislich auf eine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, beispielsweise durch dauerhaften Lärm am Arbeitsplatz (Lärmschwerhörigkeit) oder einen Unfall, der das Hörvermögen beeinträchtigt hat.
Anerkennung als Berufskrankheit:
Eine Lärmschwerhörigkeit muss als Berufskrankheit anerkannt werden. Dazu wird in der Regel eine Untersuchung durch einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einen Arbeitsmediziner benötigt. Der Arzt leitet dann bei Verdacht auf eine Berufskrankheit ein Verfahren bei der BG ein. - Ablauf der Hörgeräteversorgung
Erstuntersuchung und Gutachten:
Ein HNO-Arzt stellt fest, ob eine Hörgeräteversorgung medizinisch notwendig ist und ob der Hörverlust auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Anschließend erstellt der Arzt ein Gutachten, das der BG zur Entscheidung über die Kostenübernahme dient.
Genehmigung durch die BG:
Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die BG über die Anerkennung und die Höhe der Leistungen. Bei Genehmigung kann der Betroffene zu einem Hörgeräteakustiker gehen, um passende Hörgeräte auszuwählen und anzupassen.
Versorgung durch einen Hörgeräteakustiker:
Die BG arbeitet oft mit zertifizierten Akustikern zusammen, die eine entsprechende Versorgung und regelmäßige Nachsorge anbieten. Der Betroffene kann das Gerät dann in einer Probephase testen. - Leistungen und Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Kostenfreie Versorgung:
Die BG übernimmt in der Regel die Kosten für eine vollständige Versorgung mit Hörgeräten, die den Betroffenen optimal unterstützen. Dabei sind auch hochwertige Geräte mit moderner Technologie, z. B. mit Hintergrundgeräuschfilter und verschiedenen Programmen, möglich, sofern sie die Rehabilitation fördern.
Zubehör und Service:
Die BG übernimmt in vielen Fällen auch die Kosten für notwendiges Zubehör (z. B. Batterien, Ladegeräte) und die regelmäßige Wartung der Hörgeräte.
Erneuerung der Hörgeräte:
Die BG finanziert neue Hörgeräte in einem typischen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren oder bei einer Verschlechterung des Hörvermögens. - Vorteile der Hörgeräteversorgung über die BG
Da die BG Hörgeräte und Zubehör ohne finanzielle Zuzahlung zur Verfügung stellt, fallen für die Betroffenen keine eigenen Kosten an, im Gegensatz zur Versorgung über die gesetzliche Krankenversicherung.
Außerdem besteht ein hoher Qualitätsanspruch, sodass eine angemessene Versorgung mit modernen Geräten erfolgt, die die Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität bestmöglich erhalten sollen.
Zusammengefasst bietet die BG eine umfassende und kostenfreie Hörgeräteversorgung, wenn der Hörverlust berufsbedingt ist und als Berufskrankheit anerkannt wird. Die Geräte werden individuell angepasst und regelmäßig überprüft, um eine bestmögliche Unterstützung im Alltag und Beruf sicherzustellen.